Alle Einnahmen, die ein Versicherter durch sein Arbeitseinkommen bezieht, sind mit Ihrem Bruttobetrag beitragspflichtig bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Miet- und Zinseinkünfte bleiben bei der Beitragsbemessung (derzeit noch) außen vor. Damit gilt die Faustregel: Alles was lohnsteuerpflichtig ist, ist auch beitragpflichtig. Ausnahmen bilden lediglich pauschal besteuerte Einkünfte.