Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten für rezeptpflichtige Arzneimittel, die ärztlich verordnet sind gemäß den geltenden Arzneimittelrichtlinien. Die Patienten müssen sich mit mindestens zehn Prozent des Preises an den Kosten beteiligen. Der Eigenanteil beträgt mindestens fünf Euro und maximal 10 Euro pro Arzneimittel. Nicht verschreibungspflichtige Medikamente zahlen Kassenmitglieder aus eigener Tasche. In der privaten Krankenversicherung werden die Aufwendungen für Arzneimittel nach Maßgabe der einzelnen Tarife erstattet, wenn sie von Ärzten, Zahnärzten oder Heilpraktikern verordnet und aus der Apotheke bezogen werden.