Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherungen gelten innerhalb Europas grundsätzlich ohne zeitliches Limit. Während des ersten Monats eines vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland besteht auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Muss der Aufenthalt wegen einer notwendigen Heilbehandlung über einen Monat hinaus ausgedehnt werden, besteht Versicherungsschutz, solange die versicherte Person die Rückreise nicht ohne Gefährdung ihrer Gesundheit antreten kann; längstens aber für weitere zwei Monate.
Wichtig: Für die Krankentagegeldversicherung besteht nur Anspruch auf Leistungen innerhalb Europas, wenn der Versicherte wegen akut aufgetretener Krankheiten oder Unfälle in ein öffentliches Krankenhaus zur stationären Behandlung eingeliefert wird. Für einen Aufenthalt im außereuropäischen Ausland lassen sich besondere Vereinbarungen treffen. Um den meist extrem teuren Rücktransport nicht selbst zahlen zu müssen, empfiehlt sich daher der Abschluss einer entsprechenden Zusatzpolice.