Der Begriff aut idem stammt aus dem lateinischen und bedeutet wörtlich ,,oder das Gleiche". Im deutschen Gesundheitswesen regelt er, wie ein Apotheker gemäß den Vereinbarungen des Deutschen Apothekerverband und der Krankenkassen-Spitzenverbänden am 05. April 2004 mit einem ärztlichen Rezept umzugehen hat. Hat der Arzt nur einen Wirkstoff verordnet, so stehen die drei günstigsten Arzneimittel, die der Verordnung entsprechen, zur Auswahl. Hat der Arzt die Ersetzung eines Medikamentes durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel nicht ausgeschlossen, so stehen das verordnete und die drei preisgünstigsten Präparate zur Auswahl, sofern Packungsgröße, Wirkstärke und Einsatzgebiet übereinstimmen.