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Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflicht- versicherung ist im Alltag unverzichtbar.

 

Befreiung von der Krankenversicherungspflicht

Wird ein Arbeitnehmer durch Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze zum 1. Januar eines jeden Jahres krankenversicherungspflichtig, kann er sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Den Antrag dafür muss er innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse stellen. Die Befreiung ist grundsätzlich unwiderruflich, es sei denn, der Versicherte wird arbeitslos. Sie wirkt vom Beginn der Versicherungspflicht an, wenn der Betroffene seitdem noch keine Leistungen in Anspruch genommen hat, sonst vom Beginn des Kalendermonats an, der auf die Antragstellung folgt (§ 8 SGB V).

 

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