Unter Beihilfe versteht man das eigenständige Krankenfürsorgesystem, mit dem der Staat die Eigenvorsorge seiner Bediensteten ergänzt. Der Dienstherr, z. B. Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden, beteiligt sich dabei an den Krankheitskosten seiner Beamten. Die Beihilfe wird in prozentual unterschiedlicher Höhe gewährt. Sie ist personen- oder familienbezogen und kann von Bundesland zu Bundesland variieren. Den von der Beihilfe nicht gedeckten Teil seiner Krankheitskosten muss der Staatsdiener privat absichern. Für Soldaten und Polizeibeamte gelten besondere Bestimmungen. Post- und Bahnbeamte verfügen über eigene Versicherungseinrichtungen. Beamtenanwärter erhalten ihre Beihilfe zu Sonderkonditionen.