Schnell und einfach zu einer günstigen Autoversicherung.

 

Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflicht- versicherung ist im Alltag unverzichtbar.

 

Ersatzzeiten

Als Ersatzzeiten bezeichnet das Rentenrecht Zeitintervalle, innerhalb derer ein Versicherter keine Beiträge leisten konnte, ohne dass der Grund hierfür in seiner Person lag. Ersatzzeiten beginnen frühestens mit Vollendung des 14. Lebensjahres. Zu den Ersatzseiten gehören: Kriegsdienst im 2. Weltkrieg, Kriegsgefangenschaft und damaliger Wehrdienst und Reichsarbeitsdienst, Zeiten der Verfolgung während der Herrschaft der Nationalsozialisten, Zeiten der Vertreibung oder Flucht, Internierung, Verschleppung und Festgehaltenwerden von Deutschen infolge des 2. Weltkrieges, Haftzeiten im Gebiet der ehemaligen DDR in der Zeit vom 8.5.1945 bis 30.6.1990, soweit der Versicherte rehabilitiert oder das Strafurteil aufgehoben worden ist. Zum Teil zählen auch an diese Zeiten anschließende Krankheits- und Arbeitslosigkeitszeiten als Ersatzzeiten. Ersatzzeiten werden nur bis zum 31.12.1991 anerkannt. Sie wirken sich bei allen Rentenfällen ohne weitere Voraussetzungen sowohl bei der Wartezeit als auch bei der Rentenberechnung aus.

 

Tools & Services

Newsletter abonnieren
 
FinanceScout24 Hotline

        Tel. 0800-01 01 005

        Mo.-Fr. 9:00-18:00 Uhr

 

Unsere Experten beraten Sie unter der kostenfreien Nummer oder per E-Mail gerne und unverbindlich.