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Haftpflichtversicherung

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Kindererziehungszeiten

Kindererziehungszeiten sind die Zeiten der Erziehung eines Kindes in den ersten drei Lebensjahren eines Kindes bei Geburten ab dem 01.01.1992 bzw.dem ersten Lebensjahr eines Kindes bei Geburten vor dem 01.01.1992. In dieser Zeit gelten die Rentenbeiträge als gezahlt und werden bei dem Elternteil angerechnet, der das Kind tatsächlich erzogen hat. Haben die Eltern das Kind gemeinsam erzogen, so können sie durch eine übereinstimmende Erklärung festlegen, bei wem die Kindererziehungszeit angerechnet werden soll. Auch für Adoptiv- oder Pflegekinder sind Kindererziehungszeiten ab der Adoption bzw. Aufnahme im Haushalt anrechenbar. Bei Elternteilen, die bereits anderweitig versorgt sind (z.B. Beamte) ist eine Anrechnung hingegen nicht möglich. Im Leistungsfall werden die Zeiten der Kindererziehung mit dem Durchschnittsverdienst aller Beschäftigten bewertet. Erziehungszeiten, die über die Kindererziehungszeit hinausgehen, schlagen bis zum 10. Geburtstag eines Kindes als Kinderberücksichtigungszeit positiv zu Buche.

 

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