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Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflicht- versicherung ist im Alltag unverzichtbar.

 

Krankenkassenwahlrecht

Alle gesetzlich Versicherten können mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende bei ihrer Krankenkasse kündigen und zu einem gesetzlichen Konkurrenten wechseln. Die Versicherung endet in diesem Fall also mit Ablauf des übernächsten Monats, der auf die Kündigung folgt. An die neue Kasse ist das Mitglied dann für 18 Monate gebunden, es sein denn, die Kasse erhöht in dieser Zeit die Beiträge. Vorsicht: Bei Beitragserhöhungen nach Kassenfusionen entfällt das Sonderkündigungswahlrecht! Bei einem Arbeitgeberwechsel ist nicht mehr automatisch auch ein Wechsel der Krankenkasse erlaubt. Es gilt weiterhin die 18-monatige Bindungsfrist; auch die Kündigungsfrist muss eingehalten werden.

 

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