Während die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich jeden Interessenten versichern muss, stecken private Versicherer die Grenzen der Versicherbarkeit auch anhand finanzieller Erwägungen ab. Das Angebot "Versicherungsschutz" findet seine Grenze in der Versicherbarkeit. Um den Beitrag tragbar zu halten, können nicht für jede Aufwendung Leistung erbracht werden. Die wichtigsten Einschränkungen der Leistungspflicht sind in 5 der Musterbedingungen der Versicherer geregelt. Alle dort genannten Ausschlüsse - mit Ausnahme der Wehrdienstbeschädigung - können nicht, auch nicht durch Vereinbarung eines Risikozuschlages mitversichert werden. Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme, für die Leistungen vereinbart sind, das med. notwendige Maß, so können die Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden. Wenn wegen der Art der Vorerkrankung für die zu erwartenden Kosten ein angemessener Risikozuschlag nicht festgesetzt werden kann, wird Versicherungsschutz nur mit einem entsprechenden Leistungsausschlussangeboten. Leistungsbegrenzungen werden auch vereinbart, wenn eine Operation angeraten und in absehbarer Zeit zu erwarten ist oder eine Schwangerschaft vorliegt.