Mängel in der allgemeinen Kreditwürdigkeit werden im Volksmund als negative Schufa oder negativer Schufa-Eintrag bezeichnet. Es besagt, dass die Schufa-Auskunft des Betreffenden Merkmale aufweist, die gegen die Vergabe eines Kredits sprechen, z.B. nicht bezahlte Forderungen aus Darlehen, Finanzierungen oder Kreditkartennutzung, nicht erledigte Mahn- und Vollstreckungsbescheide oder die Abgabe der eidesstattliche Versicherung. Nach Begleichen der Schuld bleibt der negative Schufa-Eintrag noch mindestens drei Jahre bestehen.