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Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflicht- versicherung ist im Alltag unverzichtbar.

 

Pflichtversicherungsgrenzen Krankenversicherung

Angestellte und Arbeiter sind Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung, solange ihr regelmäßige Bruttojahresarbeitsentgelt 75 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht übersteigt (§§ 5, 6 SGB V). Für das Kalenderjahr 2008 gelten folgende Pflichtversicherungsgrenzen: jährlich 48.150 € bzw. monatlich 4.012,50 €. Die Beiträge werden allerdings nur bis zu folgenden Genzen bemessen: jährlich 43.200 €; bzw. monatlich 3.600, 00 €.

 

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