Der Risikostrukturausgleich der gesetzlichen Krankenversicherung ist ein 1994 eingeführter Finanzausgleich zwischen allen gesetzlichen Krankenkassen mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Krankenkassen. Damit es nicht zu hohe Unterschiede in den Beitragssätzen der Krankenkassen gibt, werden bestimmte Risikounterschiede in der Mitgliederstruktur nach einem festgelegten Rechenschema durch das Bundesversicherungsamt ausgeglichen.Ausgleichspflichtige Unterschiede sind vor allem die beitragspflichtigen Einnahmen der Versicherten, die Anzahl der familienversicherten Angehörige und die Alters- und Geschlechtsstruktur der Versicherten. Nicht ausgeglichen wird ein unterschiedliches wirtschaftliches Verhalten der Krankenkassen. So ergibt sich ein Wettbewerb unter den Krankenkassen, der durch eine Ausdehnung des Wahlrechts der Versicherten noch gefördert wird.