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Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflicht- versicherung ist im Alltag unverzichtbar.

 

Verkehrsopferhilfe

Alle Kraftfahrtversicherer in Deutschland sind Mitglied im Verein "Verkehrsopferhilfe". Damit sollen auch Geschädigte ausbezahlt werden, bei denen ein Verursacher nicht ausmachbar ist. Aus einem angelegten Entschädigungsfonds werden Personenschäden von bis zu 2,5 Millionen Euro beglichen. Werden mehr als zwei Personen verletzt oder getötet, springt der Fonds mit bis zu einer Schadenssumme von 7,5 Millionen Euro ein, bei Sachschäden bis 500.000 Euro. Für Vermögensschäden zahlt der Verein nichts. Bedingungen für die Leistung des Fonds sind, dass der Verursacher des Schadens Unfallflucht begangen hat, keine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hatte oder diese sich weigert zu zahlen, da der Unfallverursacher widerrechtlich oder vorsätzlich gehandelt hat.

 

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