Wird ein Scheck als Verrechnungsscheck ausgestellt – also mit dem Vermerk ,,Nur zur Verrechnung" - dann kann der Betrag nicht in bar ausgezahlt werden, sondern er wird einem Konto gutgeschrieben. Damit ist ein Diebstahl des Schecks bedeutungslos. Andererseits geht der Bezieher auch das Risiko ein, dass der Betrag nach ein paar Tagen wieder abgezogen wird, wenn nämlich der Scheck nicht gedeckt war.