Im Versicherungsvertrag ist auch der Versicherungsbeginn festgelegt. Die Versicherung tritt allerdings erst dann in Kraft, wenn die Erstprämie gezahlt ist und der Versicherte den Versicherungsschein erhalten hat. Die vorläufige Deckung bleibt davon unberührt. Die Versicherung endet entweder durch eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung, oder aber automatisch zu einem vertraglich festgelegten Termin. Letzteres ist insb.bei Kfz-Versicherungen jedoch äußerst selten, sie verlängern sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht gekündigt werden.