Eine Unfallversicherung sichert gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls ab und soll die Berufsfähigkeit schnellst- und bestmöglich wiederherstellen. Bei Wegeunfall, Arbeitsunfall oder Berufskrankheiten greift die gesetzliche Unfallversicherung. Sie wird zu 100% vom Arbeitgeber oder von den jeweiligen Gebietskörperschaften, für Studenten zum Beispiel von den Ländern, getragen. Das SGB VII gibt an, welche Unfallarten in dieser Regelung eingeschlossen sind. Die Versicherung soll unter anderem Kosten für Heilbehandlung, Haushaltshilfen, Verletzten- und Pflegegeld übernehmen. Da viele Unfälle aber in der Freizeit passieren, ist es ratsam, auch eine private Unfallversicherung abzuschließen.